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  • ab 01.01.2021 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 PJB-Erl - Gegenstand der Förderung

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der politischen Jugendbildung
Redaktionelle Abkürzung
PJB-Erl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21131

2.1 Gefördert wird die Durchführung von Bildungsveranstaltungen in Form von z. B. Seminaren, Lehrgängen oder ähnlichen Veranstaltungen, Workshops, Veröffentlichungen, Exkursionen, Besichtigungen, Sonderveranstaltungen mit mindestens sieben Teilnehmenden. Bildungsveranstaltungen können auch in digitaler oder hybrider Form durchgeführt werden.

2.2 Gefördert werden können zusätzliche modellhafte Maßnahmen und innovative Projekte der politischen Jugendbildung. Hierzu gehören

2.2.1
auf Landesebene jugendpolitisch bedeutsame Veranstaltungen, Veröffentlichungen und wissenschaftliche Untersuchungen, die nach Thema und Gegenstand sowie Inhalt von jugendpolitischer Bedeutung sind,

2.2.2
Maßnahmen zur Erprobung zukunftsweisender Initiativen, die nach ihrer Zielvorstellung und nach Inhalt und Methode der Durchführung geeignet sind, Anregung und Anstöße zu geben,

2.2.3
internationale Zusammenarbeit.

2.3 Nicht gefördert werden Maßnahmen und Publikationen der parteiinternen Schulung und der Parteienwerbung sowie Maßnahmen und Publikationen mit agitatorischen Zielen, die insbesondere auf eine aggressive Beeinflussung auf eine bestimmte politische Anschauung ausgerichtet sind.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 7 des Erlasses vom 5. Februar 2021 (Nds. MBl. S. 368)