Abschnitt 3 PJB-Erl - Zuwendungsempfänger
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der politischen Jugendbildung
- Redaktionelle Abkürzung
- PJB-Erl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21131
Zuwendungsempfänger sind Jugendorganisationen oder Jugendverbände der politischen Jugendbildung und aller ins Gewicht fallenden politischen Grundströmungen, die überregional, landesweit und dauerhaft wirken.
Der Zuwendungsempfänger muss eine landesweite Struktur mit mindestens 150 Mitgliedern und mindestens vier Untergliederungen (Ortsgruppen, Basisgruppen usw.) aufweisen.
Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 7 des Erlasses vom 5. Februar 2021 (Nds. MBl. S. 368)