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  • ab 01.01.2021 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 3 PJB-Erl - Zuwendungsempfänger

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der politischen Jugendbildung
Redaktionelle Abkürzung
PJB-Erl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21131

Zuwendungsempfänger sind Jugendorganisationen oder Jugendverbände der politischen Jugendbildung und aller ins Gewicht fallenden politischen Grundströmungen, die überregional, landesweit und dauerhaft wirken.

Der Zuwendungsempfänger muss eine landesweite Struktur mit mindestens 150 Mitgliedern und mindestens vier Untergliederungen (Ortsgruppen, Basisgruppen usw.) aufweisen.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 7 des Erlasses vom 5. Februar 2021 (Nds. MBl. S. 368)