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  • ab 01.01.2021 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 LSBTI-RL-Erl - Gegenstand der Förderung

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Aktivitäten für den Abbau von Diskriminierungen gleichgeschlechtlich orientierter, trans- oder intergeschlechtlicher Menschen ("LSBTI*"-Richtlinie)
Redaktionelle Abkürzung
LSBTI-RL-Erl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21141

Gefördert werden Projekte mit dem Ziel der Emanzipation oder des Abbaus von Diskriminierungen der in Nummer 1.1 benannten Personenkreise in Niedersachsen, insbesondere durch

2.1
Information der Öffentlichkeit über gleichgeschlechtliche Orientierung, Trans- oder Intergeschlechtlichkeit und damit verbundene Herausforderungen,

2.2
Organisation von Veranstaltungen, die der in Nummer 1.1 genannten Zielrichtung entsprechen,

2.3
Beratungstätigkeit von und für trans- oder intergeschlechtliche Menschen oder Menschen aus deren Umfeld,

2.4
Modellvorhaben zur Beratung,

2.5
Aufbau oder Ausbau der Selbsthilfestrukturen oder Interessensvertretungen,

2.6
Medienarbeit zur Identitätsbildung,

2.7
Qualifizierung von Personen in der Emanzipations- und Beratungsarbeit,

2.8
Aufarbeitung der Geschichte der Diskriminierung,

2.9
landesweite Koordinations- und Netzwerktätigkeit.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 6 des Erlasess vom 30. April 2021 (Nds. MBl. S. 918)