Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 09.03.2021 (aktuelle Fassung)

Anlage NPsychPbVO - Mindeststandards für die Aus- oder Weiterbildung in der psychosozialen Prozessbegleitung, Näheres zu den Inhalten der Aus- oder Weiterbildung sowie zur Praxiserfahrung der lehrenden Personen

Bibliographie

Titel
Niedersächsische Verordnung über die psychosoziale Prozessbegleitung (NPsychPbVO)
Amtliche Abkürzung
NPsychPbVO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
33200

(zu § 4)

A.
Wissensvermittlung

Bei der Vermittlung der Inhalte nach § 8 Abs. 2 Nds. AG PsychPbG ist besonderes Augenmerk auf folgende übergreifende Themen zu legen:

  1. 1.

    die Einordnung der psychosozialen Prozessbegleitung in dem Gesamtangebot von Hilfen für Verletzte von Straftaten (insbesondere Abgrenzung zu Zeugenbegleitung und Opferberatung),

  2. 2.

    Leistungen der psychosozialen Prozessbegleitung während der verschiedenen Phasen des Verfahrens,

  3. 3.

    Methoden und Methodenkompetenz (z. B. adressatengerechte Kommunikation, fachgerechter Umgang mit Zeugenaussagen, Dokumentation),

  4. 4.

    Rechte und Pflichten von Verletzten und deren Bezugspersonen im Ermittlungs- und Strafverfahren,

  5. 5.

    Bedürfnisse, Verarbeitungsprozesse und Bewältigungsstrategien von Verletzten sowie

  6. 6.

    Reflexion der eigenen Rolle als psychosoziale Prozessbegleiterin oder psychosozialer Prozessbegleiter.

B.
Näheres zu den Inhalten nach § 8 Abs. 2 Nds. AG PsychPbG einschließlich der Verteilung von Unterrichtsstunden auf einzelne Inhalte

Die nachfolgenden Inhalte sollen insbesondere durch Vorträge, Diskussion, Gruppenarbeit, praktische Fallübungen und selbstreflexive Arbeitsweisen vermittelt werden.

  1. I.

    Rechtliche Grundlagen und Grundsätze des Strafverfahrens sowie weitere für die Verletzten von Straftaten relevante Rechtsgebiete, mindestens 47 Zeitstunden

    ThemenMindestdauer (in Zeitstunden)
    Grundlagen des Strafrechts (insbesondere Strafgesetzbuch), des Strafprozessrechts (insbesondere Strafprozessordnung) und des Gerichtsverfassungsgesetzes 5
    Ablauf des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens sowie Rolle und Aufgaben der Beteiligten im Ermittlungsverfahren (Staatsanwaltschaft, Polizei, Gericht, Verteidigung, Nebenklage, psychosoziale Prozessbegleitung) 11
    Rechtsbeistand und Nebenklage, Zusammenarbeit der psychosozialen Prozessbegleitung mit Rechtsbeistand und Nebenklage 6
    Aussagepsychologische Begutachtung und Forensische Psychologie5
    Ablauf des Hauptverfahrens, Rolle und Aufgaben der Beteiligten im Hauptverfahren (Staatsanwaltschaft, Gericht, Verteidigung, Nebenklage, psychosoziale Prozessbegleitung) 12
    Möglichkeiten der Entschädigung einschließlich Adhäsionsverfahren und Ansprüchen nach dem Opferentschädigungsgesetz4
    Grundlagen des Familien- und sonstigen Zivilrechts einschließlich Gewaltschutzgesetz4
  2. II.

    Grundlagen der Kriminologie, insbesondere der von der Kriminologie angebotenen Erklärungen für die Entstehung von Delinquenz und die Wirkung strafrechtlicher Sanktionen, mindestens 1 Zeitstunde

  3. III.

    Viktimologie, insbesondere zu den besonderen Bedürfnissen spezieller Opfergruppen, mindestens 19 Zeitstunden

    ThemenMindestdauer (in Zeitstunden)
    Kinder und Jugendliche4
    Personen mit besonderer Schutzbedürftigkeit (z. B. Menschen mit psychischer Beeinträchtigung, ältere Menschen, Menschen mit geistiger Behinderung, Menschen, die von Menschenhandel oder Zwangsprostitution betroffen sind), interkulturelle Kompetenz15
  4. IV.

    Medizin, insbesondere körperliche und psychische Folgen von Straftaten, mindestens 12 Zeitstunden

  5. V.

    Psychologie und Psychotraumatologie, insbesondere Trauma und Traumabehandlung sowie Stabilisierungstechniken, mindestens 1 Zeitstunde

  6. VI.

    Theorie und Praxis der psychosozialen Prozessbegleitung, mindestens 8 Zeitstunden

    ThemenMindestdauer (in Zeitstunden)
    Grundsätze der psychosozialen Prozessbegleitung (u. a. Trennung von Beratung und Begleitung, keine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Tatgeschehen)3
    Kooperationen mit anderen Berufsgruppen5
  7. VII.

    Methoden und Standards der Qualitätssicherung und Eigenvorsorge, mindestens 8 Zeitstunden

    ThemenMindestdauer (in Zeitstunden)
    Vereinbarkeit der Aufgaben als psychosoziale Prozessbegleiterin oder psychosozialer Prozessbegleiter mit sonstigen beruflichen Aufgaben 2
    Methoden zur Selbstreflexion (z. B. kollegiale Beratung und Supervision)3
    Methoden der Selbstfürsorge (z. B. Vermeidung von Überidentifikation, Burn-Out-Prävention)3

C.
Praxiserfahrung der lehrenden Personen

1Die lehrenden Personen müssen entsprechend den von ihnen unterrichteten Themen über mehrjährige Praxiserfahrung in den Bereichen Psychologie, Medizin, Sozialpädagogik, Viktimologie oder Recht verfügen. 2Soweit es in den zu vermittelnden Inhalten um Arbeitsweisen und Grundsätze der psychosozialen Prozessbegleitung geht, sind diese Inhalte durch eine erfahrene psychosoziale Prozessbegleiterin oder einen erfahrenen psychosozialen Prozessbegleiter zu vermitteln.

D.
Weitere Mindeststandards

  1. I.

    Prozessbeobachtung, selbständiges Literaturstudium, Mitarbeit in einer Intervisionsgruppe

    1Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen während der Aus- oder Weiterbildung mindestens eine mündliche Verhandlung in einem Strafverfahren beobachten und diese dokumentieren sowie ein selbständiges Literaturstudium durchführen und in einer Intervisionsgruppe mitarbeiten. 2Die Prozessbeobachtung und das Anfertigen der Dokumentation sollen zusammen etwa 20 Zeitstunden in Anspruch nehmen. 3Für das Selbststudium und die Mitarbeit in der Intervisionsgruppe sollen zusammen etwa 20 Zeitstunden vorgesehen werden.

  2. II.

    Abschluss

    Die Ausbildung wird mit einer schriftlichen Abschlussarbeit oder einem Kolloquium abgeschlossen.