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  • ab 01.01.2024 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 6 PferdWERdErl - Schlussbestimmungen

Bibliographie

Titel
Richtlinie für die Ermittlung des gemeinen Wertes von Pferden
Redaktionelle Abkürzung
PferdWERdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78512

Dieser RdErl. tritt am 1. 1. 2024 in Kraft und mit Ablauf des 31. 12. 2028 außer Kraft. Der Bezugserlass tritt mit Ablauf des 31. 12. 2023 außer Kraft.

Außer Kraft am 1. Januar 2029 durch Nummer 6 Satz 1 des RdErl. vom 16. Juni 2023 (Nds. MBl. S. 514)

An
die Region Hannover, Landkreise und kreisfreien Städte, den Zweckverband Veterinäramt JadeWeser
das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
die Niedersächsische Tierseuchenkasse
die Landwirtschaftskammer Niedersachsen