Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab [ohne Datum] (aktuelle Fassung)

§ 7 ImSchLüWBerneStV - Inkrafttreten

Bibliographie

Titel
Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über die Zuständigkeit für die Durchführung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren und die Anlagenüberwachung für ein Vorhaben der Lürssen Werft GmbH & Co. KG am Betriebsstandort Berne
Redaktionelle Abkürzung
ImSchLüWBerneStV,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28500

(1) 1Dieser Staatsvertrag bedarf der Ratifikation. 2Die Ratifikationsurkunden werden ausgetauscht.

(2) Dieser Staatsvertrag tritt am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf den Monat folgt, in dem die Ratifikationsurkunden ausgetauscht worden sind. (1)

Bekanntmachung über den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Staatsvertrages zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über die Zuständigkeit für die Durchführung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren und die Anlagenüberwachung für ein Vorhaben der Lürssen Werft GmbH & Co. KG am Betriebsstandort Berne

Vom 15. Januar 2021 (Nds. GVBl. S. 49)

Aufgrund des Artikels 1 Abs. 3 des Gesetzes zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über die Zuständigkeit für die Durchführung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren und die Anlagenüberwachung für ein Vorhaben der Lürssen Werft GmbH & Co. KG am Betriebsstandort Berne vom 10. Dezember 2020 (Nds. GVBl. S. 497) wird bekannt gemacht, dass der Staatsvertrag nach seinem § 7 Abs. 2 am 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist.

Hannover, den 17. 11. 2020

Für das Land Niedersachsen:
Olaf Lies
Der Minister für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz

Bremen, den 17. 11. 2020

Für die Freie Hansestadt Bremen:
M. Schaefer
Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau