§ 3 ImSchLüWBerneStV - Anzuwendendes Landesrecht
Bibliographie
- Titel
- Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über die Zuständigkeit für die Durchführung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren und die Anlagenüberwachung für ein Vorhaben der Lürssen Werft GmbH & Co. KG am Betriebsstandort Berne
- Redaktionelle Abkürzung
- ImSchLüWBerneStV,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 28500
1Für die Erfüllung der im Rahmen dieses Staatsvertrags übertragenen Aufgaben und Befugnisse ist neben Bundesrecht ausschließlich niedersächsisches Landesrecht anzuwenden. 2Dies gilt auch für die Frage, ob es vor einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren eines Vorverfahrens bedarf.