§ 1 ImSchLüWBerneStV - Übertragung der Befugnisse, zuständige Behörde
Bibliographie
- Titel
- Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über die Zuständigkeit für die Durchführung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren und die Anlagenüberwachung für ein Vorhaben der Lürssen Werft GmbH & Co. KG am Betriebsstandort Berne
- Redaktionelle Abkürzung
- ImSchLüWBerneStV,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 28500
(1) Die Freie Hansestadt Bremen überträgt dem Land Niedersachsen die immissionsschutzrechtlichen Aufgaben und Befugnisse (insbesondere Genehmigung, Überwachung und nachträgliche Anordnungen) für das Vorhaben der Lürssen Werft GmbH & Co. KG am Betriebsstandort Berne, soweit sich diese auf bremisches Gebiet beziehen.
(2) Zuständige Behörde für die Erfüllung der übertragenen Aufgaben und die Wahrnehmung der Befugnisse ist das GAA Oldenburg.