§ 6 ImSchLüWBerneStV - Künftige länderübergreifende Vorhaben
Bibliographie
- Titel
- Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über die Zuständigkeit für die Durchführung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren und die Anlagenüberwachung für ein Vorhaben der Lürssen Werft GmbH & Co. KG am Betriebsstandort Berne
- Redaktionelle Abkürzung
- ImSchLüWBerneStV,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 28500
Die Freie Hansestadt Bremen und das Land Niedersachsen sind berechtigt, (Zuständigkeits-)Regelungen für zukünftige länderübergreifende Vorhaben der Lürssen Werft GmbH & Co. KG am Betriebsstandort Berne, die in die Zuständigkeit des GAA Oldenburg und der bremischen Behörde fallen, durch Vereinbarung zwischen der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau und dem für Immissionsschutzrecht zuständigen Ministerium des Landes Niedersachsen zu regeln.