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§ 6 ImSchLüWBerneStV - Künftige länderübergreifende Vorhaben

Bibliographie

Titel
Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über die Zuständigkeit für die Durchführung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren und die Anlagenüberwachung für ein Vorhaben der Lürssen Werft GmbH & Co. KG am Betriebsstandort Berne
Redaktionelle Abkürzung
ImSchLüWBerneStV,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28500

Die Freie Hansestadt Bremen und das Land Niedersachsen sind berechtigt, (Zuständigkeits-)Regelungen für zukünftige länderübergreifende Vorhaben der Lürssen Werft GmbH & Co. KG am Betriebsstandort Berne, die in die Zuständigkeit des GAA Oldenburg und der bremischen Behörde fallen, durch Vereinbarung zwischen der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau und dem für Immissionsschutzrecht zuständigen Ministerium des Landes Niedersachsen zu regeln.