Art. 1 ImSchLüWBerneStVG
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über die Zuständigkeit für die Durchführung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren und die Anlagenüberwachung für ein Vorhaben der Lürssen Werft GmbH & Co. KG am Betriebsstandort Berne
- Redaktionelle Abkürzung
- ImSchLüWBerneStVG,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 28500
(1) Dem am 17. November 2020 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über die Zuständigkeit für die Durchführung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren und die Anlagenüberwachung für ein Vorhaben der Lürssen Werft GmbH & Co. KG am Betriebsstandort Berne wird zugestimmt.
(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
(3) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem § 7 in Kraft tritt, ist im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.
(4) Vereinbarungen, die auf Grundlage des § 6 des Staatsvertrags geschlossen werden, sind im Niedersächsischen Ministerialblatt zu veröffentlichen.