Abschnitt 4 BbDf
Bibliographie
- Titel
- Durchführung der Bisambekämpfung
- Redaktionelle Abkürzung
- BbDf,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 28200000040012
4.
Das Recht zum Betreten von Grundstücken zu Zwecken der Überwachung und Bekämpfung des Bisams ergibt sich aus § 115 Abs. 1 NWG und § 17 Abs. 1 NDG.