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  • ab 29.12.1999 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 6 BisamRdErl

Bibliographie

Titel
Durchführung der Bisambekämpfung
Redaktionelle Abkürzung
BisamRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28200000040012

6.
Der Bezugserlass wird aufgehoben.

Außer Kraft am 1. August 2024 durch Nummer 16 Satz 2 des RdErl. vom 15. April 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 219)

An
die unteren Wasserbehörden
die für Tierschutz zuständigen Behörden
die unteren Naturschutzbehörden
den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft und Küstenschutz
die Deich- und Unterhaltungsverbände
die Wasser- und Bodenverbände
die Landwirtschaftskammern
die Gemeinden