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  • ab 03.08.2022 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 8 SI-FördErl - Schlussbestimmungen

Bibliographie

Titel
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Programms "Soziale Innovation"
Redaktionelle Abkürzung
SI-FördErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21141

Dieser Erl. tritt am 3.8.2022 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2029 außer Kraft. Der Bezugserlass zu b tritt mit Ablauf des 31.12.2023 außer Kraft.

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 8 Satz 1 des Erl. vom 3. August 2022 (Nds. MBl. S. 1096)

An die
Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)

Nachrichtlich:

An die
Ämter für regionale Landesentwicklung