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  • ab 03.08.2022 (aktuelle Fassung)

Anlage SI-FördErl - Qualitätskriterien (Scoring) zu den Richtlinien "Soziale Innovation"

Bibliographie

Titel
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Programms "Soziale Innovation"
Redaktionelle Abkürzung
SI-FördErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21141

A. Qualitätskriterien für Projekte nach Nummer 2.1.1

QualitätskriteriumPunktzahl
(Diese Punktzahl kann in dem jeweiligen Bewertungskriterium maximal erreicht werden.)
1.Richtlinienspezifische fachliche Kriterien55
A)Ausgangslage und Ziele
(maßnahmenspezifische fachliche Kriterien, im Rahmen derer maßgeblich bewertet wird, ob die Vorhaben auf das entsprechende spezifische Ziel einzahlen)
(33)
Qualität der Analyse der gesellschaftlichen Herausforderungen im gewählten Themenfeld
  • Darstellung regionale Ausgangslage

  • Ableitung Handlungsbedarf

5
Besonderer Innovationsgehalt des gewählten Handlungsansatzes
  • Beschreibung des neuen, innovativen Handlungsansatzes

  • Beitrag zur Lösung des festgestellten Handlungsbedarfs

  • Unterschied zu bisherigen Handlungsweisen

  • Eignung und Mehrwert des neuen Handlungsansatzes

  • landesweiter oder regionaler neuer Handlungsansatz

20
Übertragbarkeit des gewählten Ansatzes
  • Regionen, Bereiche, Strukturen (Nennung, Begründung)

  • Nennung Übertragbare Komponenten

  • Maßnahmen zur Übertragbarkeit während der Projektlaufzeit

8
B)Qualität des Umsetzungskonzeptes
(maßnahmenspezifische Kriterien, im Rahmen derer die Qualität des geplanten Vorhabens unter Berücksichtigung des Verhältnisses zwischen der Förderhöhe und dem zu erwartenden Output und den Beiträgen zur Zielerreichung bewertet wird)
(22)
Umsetzungskonzept
  • Konzept ist hinreichend konkret, schlüssig und nachvollziehbar (Ablaufplan, Maßnahmen, Methoden, Inhalte)

  • (operative) Ziele mit Erfolgskriterien

  • projektbezogene Partizipation zentraler Akteure und gesellschaftlicher Gruppen

  • Nachhaltigkeit

18
Projektmanagement
  • Eignung der Antragstellerin/des Antragstellers und (gleichgestellter) Kooperationspartner

  • Finanzierung

4
2.Regionalfachliche Bewertungskomponente25
A)Regionale Entwicklung
Es wird bewertet, ob das Projekt einen Beitrag zur regionalen Entwicklung gemäß der Regionalen Handlungsstrategie leistet.
10
B)Kooperation
Es wird bewertet, ob sich das Projekt durch einen kooperativen Ansatz auszeichnet (Zusammenarbeit mehrerer Gebietskörperschaften, relevanter Akteure aus Wirtschaft, Wissenschaft, Zivilgesellschaft usw.)
5
C)Grenzübergreifende Zusammenarbeit
Das Projekt leistet einen Beitrag zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Europa.
5
D)Zusatzkriterium Modellhaftigkeit
Das Projekt leistet in besonderer Weise einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung regionsspezifischer Herausforderungen und/oder zur Umsetzung der Regionalen Handlungsstrategie (z. B. ein besonders integrativer Ansatz, besonders gutes Kooperationsprojekt, modellhafter und übertragbarer Ansatz). Dies ist im Antrag entsprechend zu begründen.
5
3.Querschnittsziele20
Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung
  • Berücksichtigung besonderer Zielgruppen, wie z. B. Migrantinnen und Migranten, Zugewanderte, Ältere unter Berücksichtigung ihrer Belange und Lebenslagen,

  • gleiche Teilhabe und barrierefreier Zugang für Menschen mit Behinderung

8
Gleichstellung
  • u. a. Gender-Kompetenz der Antragstellerin/des Antragstellers, Erhöhung der dauerhaften Beteiligung von Frauen am Erwerbsleben und Verbesserung des beruflichen Fortkommens, Förderung der Vereinbarkeit von Beruf/Familie und Pflege, Einführung und Erweiterung familienorientierter Maßnahmen, Abbau geschlechtsspezifischer Segregation

6
Nachhaltige Entwicklung
  • ressourcenschonendes Handeln, nachhaltige und klimaschonende Wirtschaftsweise, Wissensvermittlung und/oder Bewusstseinsbildung

3
Gute Arbeit
  • Arbeitsbedingungen bei der Antragstellerin/dem Antragsteller, bei beteiligten Unternehmen und Einrichtungen bringen den Wert der Arbeitsleistung angemessen zum Ausdruck, betriebliche Gesundheitsförderung

3
Insgesamt100

Die bei einigen Kriterien aufgezählten Unterpunkte dienen der Erläuterung des jeweiligen Kriteriums. Die Aufzählung ist weder abschließend, noch müssen sämtliche aufgezählten Unterpunkte erfüllt sein.

Die Auswahl der Projekte erfolgt nach einem Ranking der eingereichten Projekte.

Die richtlinienspezifischen fachlichen Kriterien erfordern dabei eine Mindestpunktzahl von 33 Punkten, davon mindestens 20 Punkte im Bereich Ausgangslage und Ziele (A) und mindestens 13 Punkte im Bereich Qualität des Umsetzungskonzeptes (B), wobei kein Einzelkriterium mit null Punkten bewertet sein darf.

Die richtlinienspezifischen fachlichen Kriterien müssen zusammen mit der regionalfachlichen Bewertungskomponente eine Mindestpunktzahl von 48 ergeben.

Bei den Querschnittszielen müssen mindestens 12 Punkte erreicht werden.

Insgesamt müssen damit mindestens 60 Punkte erreicht werden.

B. Qualitätskriterien für die Stellen für Soziale Innovation nach Nummer 2.1.2

QualitätskriteriumPunktzahl
(Diese Punktzahl kann in dem jeweiligen Bewertungskriterium maximal erreicht werden.)
1.Richtlinienspezifische fachliche Kriterien70
A)Ausgangslage und Ziele
(maßnahmenspezifische fachliche Kriterien, im Rahmen derer maßgeblich bewertet wird, ob die Vorhaben auf das entsprechende spezifische Ziel einzahlen)
(30)
Fachkompetenz und Erfahrung
  • der Antragsteller besitzt die besondere projektspezifische Qualifikation und verfügt über eigenes Personal zur Initiierung innovativer Projektideen

  • der Antragsteller und das vorgesehene Personal verfügen über nachgewiesene Erfahrungen bei der Entwicklung von Projektansätzen im jeweiligen Handlungsschwerpunkt

20
Partizipation
  • der Antragsteller verfügt über geeignete Netzwerke und bezieht relevante Akteure und gesellschaftliche Gruppen bei der Initiierung von innovativen Projektideen ein

10
B)Qualität des Umsetzungskonzepts
(maßnahmenspezifische Kriterien, im Rahmen derer die Qualität des geplanten Vorhabens unter Berücksichtigung des Verhältnisses zwischen der Förderhöhe und dem zu erwartenden Output und den Beiträgen zur Zielerreichung bewertet wird)
(40)
Methoden- und Projektmanagementkompetenz
  • der Antragsteller verfügt über ein methodisches Konzept zur Initiierung innovativer Projektideen bei den potenziellen Trägern innovativer Projekte

  • der Antragsteller verfügt über die nötige Projektmanagementkompetenz zur Begleitung der innovativen Projekte

  • der Antragsteller verfügt über die erforderlichen personellen, organisatorischen und prozessualen Voraussetzungen zur Umsetzung des Projekts

25
Kommunikation
  • der Antragsteller verfügt über ein schlüssiges Konzept zur Kommunikation und Verbreitung innovativer Projekte

10
Finanzierung
  • Die Ausgaben sind im Verhältnis zu den Zielsetzungen und der fachlich notwendigen Durchführung angemessen.

5
2.Querschnittsziele30
Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung
  • Berücksichtigung besonderer Zielgruppen, wie z. B. Migrantinnen und Migranten, Zugewanderte, Ältere unter Berücksichtigung ihrer Belange und Lebenslagen

  • gleiche Teilhabe und barrierefreier Zugang für Menschen mit Behinderung

12
Gleichstellung
  • u. a. Gender-Kompetenz des Trägers, Erhöhung der dauerhaften Beteiligung von Frauen am Erwerbsleben und Verbesserung des beruflichen Fortkommens, Förderung der Vereinbarkeit von Beruf/Familie und Pflege, Einführung und Erweiterung familienorientierter Maßnahmen, Abbau geschlechtsspezifischer Segregation

8
Nachhaltige Entwicklung
  • ressourcenschonendes Handeln, nachhaltige und klimaschonende Wirtschaftsweise, Wissensvermittlung und/oder Bewusstseinsbildung

5
Gute Arbeit
  • Arbeitsbedingungen beim Antragsteller, beteiligten Unternehmen und Einrichtungen bringen den Wert der Arbeitsleistung angemessen zum Ausdruck, betriebliche Gesundheitsförderung

5
Insgesamt100

Die bei einigen Kriterien aufgezählten Unterpunkte dienen der Erläuterung des jeweiligen Kriteriums. Die Aufzählung ist weder abschließend, noch müssen sämtliche aufgezählten Unterpunkte erfüllt sein.

Die Auswahl der Projekte erfolgt nach einem Ranking der eingereichten Projekte.

Die richtlinienspezifischen fachlichen Kriterien erfordern zusammen eine Mindestpunktzahl von 40 Punkten, wobei kein Einzelkriterium mit null Punkten bewertet sein darf.

Bei den Querschnittszielen müssen mindestens 20 Punkte erreicht werden.

Insgesamt müssen damit mindestens 60 Punkte erreicht werden.

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 8 Satz 1 des Erl. vom 3. August 2022 (Nds. MBl. S. 1096)