Anlage SI-FördErl - Qualitätskriterien (Scoring) zu den Richtlinien "Soziale Innovation"
Bibliographie
- Titel
- Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Programms "Soziale Innovation"
- Redaktionelle Abkürzung
- SI-FördErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21141
A. Qualitätskriterien für Projekte nach Nummer 2.1.1
Qualitätskriterium | Punktzahl (Diese Punktzahl kann in dem jeweiligen Bewertungskriterium maximal erreicht werden.) | |
---|---|---|
1. | Richtlinienspezifische fachliche Kriterien | 55 |
A) | Ausgangslage und Ziele (maßnahmenspezifische fachliche Kriterien, im Rahmen derer maßgeblich bewertet wird, ob die Vorhaben auf das entsprechende spezifische Ziel einzahlen) | (33) |
Qualität der Analyse der gesellschaftlichen Herausforderungen im gewählten Themenfeld
| 5 | |
Besonderer Innovationsgehalt des gewählten Handlungsansatzes
| 20 | |
Übertragbarkeit des gewählten Ansatzes
| 8 | |
B) | Qualität des Umsetzungskonzeptes (maßnahmenspezifische Kriterien, im Rahmen derer die Qualität des geplanten Vorhabens unter Berücksichtigung des Verhältnisses zwischen der Förderhöhe und dem zu erwartenden Output und den Beiträgen zur Zielerreichung bewertet wird) | (22) |
Umsetzungskonzept
| 18 | |
Projektmanagement
| 4 | |
2. | Regionalfachliche Bewertungskomponente | 25 |
A) | Regionale Entwicklung Es wird bewertet, ob das Projekt einen Beitrag zur regionalen Entwicklung gemäß der Regionalen Handlungsstrategie leistet. | 10 |
B) | Kooperation Es wird bewertet, ob sich das Projekt durch einen kooperativen Ansatz auszeichnet (Zusammenarbeit mehrerer Gebietskörperschaften, relevanter Akteure aus Wirtschaft, Wissenschaft, Zivilgesellschaft usw.) | 5 |
C) | Grenzübergreifende Zusammenarbeit Das Projekt leistet einen Beitrag zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Europa. | 5 |
D) | Zusatzkriterium Modellhaftigkeit Das Projekt leistet in besonderer Weise einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung regionsspezifischer Herausforderungen und/oder zur Umsetzung der Regionalen Handlungsstrategie (z. B. ein besonders integrativer Ansatz, besonders gutes Kooperationsprojekt, modellhafter und übertragbarer Ansatz). Dies ist im Antrag entsprechend zu begründen. | 5 |
3. | Querschnittsziele | 20 |
Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung
| 8 | |
Gleichstellung
| 6 | |
Nachhaltige Entwicklung
| 3 | |
Gute Arbeit
| 3 | |
Insgesamt | 100 |
Die bei einigen Kriterien aufgezählten Unterpunkte dienen der Erläuterung des jeweiligen Kriteriums. Die Aufzählung ist weder abschließend, noch müssen sämtliche aufgezählten Unterpunkte erfüllt sein.
Die Auswahl der Projekte erfolgt nach einem Ranking der eingereichten Projekte.
Die richtlinienspezifischen fachlichen Kriterien erfordern dabei eine Mindestpunktzahl von 33 Punkten, davon mindestens 20 Punkte im Bereich Ausgangslage und Ziele (A) und mindestens 13 Punkte im Bereich Qualität des Umsetzungskonzeptes (B), wobei kein Einzelkriterium mit null Punkten bewertet sein darf.
Die richtlinienspezifischen fachlichen Kriterien müssen zusammen mit der regionalfachlichen Bewertungskomponente eine Mindestpunktzahl von 48 ergeben.
Bei den Querschnittszielen müssen mindestens 12 Punkte erreicht werden.
Insgesamt müssen damit mindestens 60 Punkte erreicht werden.
B. Qualitätskriterien für die Stellen für Soziale Innovation nach Nummer 2.1.2
Qualitätskriterium | Punktzahl (Diese Punktzahl kann in dem jeweiligen Bewertungskriterium maximal erreicht werden.) | |
---|---|---|
1. | Richtlinienspezifische fachliche Kriterien | 70 |
A) | Ausgangslage und Ziele (maßnahmenspezifische fachliche Kriterien, im Rahmen derer maßgeblich bewertet wird, ob die Vorhaben auf das entsprechende spezifische Ziel einzahlen) | (30) |
Fachkompetenz und Erfahrung
| 20 | |
Partizipation
| 10 | |
B) | Qualität des Umsetzungskonzepts (maßnahmenspezifische Kriterien, im Rahmen derer die Qualität des geplanten Vorhabens unter Berücksichtigung des Verhältnisses zwischen der Förderhöhe und dem zu erwartenden Output und den Beiträgen zur Zielerreichung bewertet wird) | (40) |
Methoden- und Projektmanagementkompetenz
| 25 | |
Kommunikation
| 10 | |
Finanzierung
| 5 | |
2. | Querschnittsziele | 30 |
Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung
| 12 | |
Gleichstellung
| 8 | |
Nachhaltige Entwicklung
| 5 | |
Gute Arbeit
| 5 | |
Insgesamt | 100 |
Die bei einigen Kriterien aufgezählten Unterpunkte dienen der Erläuterung des jeweiligen Kriteriums. Die Aufzählung ist weder abschließend, noch müssen sämtliche aufgezählten Unterpunkte erfüllt sein.
Die Auswahl der Projekte erfolgt nach einem Ranking der eingereichten Projekte.
Die richtlinienspezifischen fachlichen Kriterien erfordern zusammen eine Mindestpunktzahl von 40 Punkten, wobei kein Einzelkriterium mit null Punkten bewertet sein darf.
Bei den Querschnittszielen müssen mindestens 20 Punkte erreicht werden.
Insgesamt müssen damit mindestens 60 Punkte erreicht werden.
Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 8 Satz 1 des Erl. vom 3. August 2022 (Nds. MBl. S. 1096)