Abschnitt 43 WFB - Vorzeitige Tilgung des Darlehens
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie zur Durchführung der sozialen Wohnraumförderung in Niedersachsen (Wohnraumförderbestimmungen - WFB)
- Amtliche Abkürzung
- WFB
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 23400
Wird das Darlehen ohne rechtliche Verpflichtung vorzeitig vollständig zurückgezahlt, so endet die Pflicht zur zweckbestimmten Nutzung nach Nummer 42.1 zum Zeitpunkt der Rückzahlung. Gleiches gilt, wenn die gewährte Zuwendung wegen Verstoßes gegen Bestimmungen des Bewilligungsbescheides zurückgefordert wird.
Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 71 Satz 1 des RdErl. vom 23. April 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 237)