Abschnitt 35 WFB - Eigenleistungen
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie zur Durchführung der sozialen Wohnraumförderung in Niedersachsen (Wohnraumförderbestimmungen - WFB)
- Amtliche Abkürzung
- WFB
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 23400
Als Eigenleistungen kommen insbesondere eigene Geldmittel, der Wert des nicht durch Fremdmittel finanzierten Baugrundstücks oder auch Selbsthilfe in Betracht. Eigenleistungen sind angemessen, wenn sie mindestens 15 % der Gesamtkosten betragen. Bei der Förderung von Haushalten mit drei oder mehr Kindern sowie mit Menschen mit Behinderungen kann die Bewilligungsbehörde eine geringere Eigenleistung zulassen, jedoch nicht weniger als 12,5 % der Gesamtkosten. Für die Selbsthilfe darf, ohne dass sie konkret und substanziiert bestimmt wird, nicht mehr als 5 % der Gesamtkosten in Ansatz gebracht werden. Zuwendungen von Dritten können angerechnet werden.
Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 71 Satz 1 des RdErl. vom 23. April 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 237)