Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 13.06.1990, Az.: 22 L 32/89

Bewilligung; Prozeßkostenhilfe; Berufung; Nichtzulassungsbeschwerde

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
13.06.1990
Aktenzeichen
22 L 32/89
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1990, 12996
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:1990:0613.22L32.89.0A

Fundstellen

  • JurBüro 1990, 1315
  • JurBüro 1990, 658-659 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Die Bewilligung von PKH für das Beschwerdeverfahren wegen der Nichtzulassung der Berufung erstreckt sich nicht auf das eventuell anschließende Berufungsverfahren. Daß gem § 32 Abs 5 S 4 AsylVfG bei Zulassung der Berufung durch das OVG das Beschwerdeverfahren als Berufungsverfahren fortgesetzt wird, ohne daß es der Einlegung einer Berufung bedarf, ändert daran nichts.