Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 27.06.1990, Az.: 4 A 67/88

Bewilligung einer Leistung; Sicherung der Unterkunft; Einzelfall; Vermögensbildung; Hausgrundstück; Aufwendungsübernahme als Darlehen

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
27.06.1990
Aktenzeichen
4 A 67/88
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1990, 13060
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:1990:0627.4A67.88.0A

Verfahrensgang

vorgehend
VG Oldenburg (Oldenburg) 27.01.1988 - 4 A 45/86

Fundstellen

  • FEVS 42, 92
  • ND MBl 1991, 127
  • info also 1992, 210

Amtlicher Leitsatz

1. Die §§ 12, 15a BSHG scheiden als Rechtsgrundlage für die Bewilligung einer Leistung zur Sicherung der Unterkunft (als Zuschuß) aus, wenn die beantragte Hilfe im Einzelfalle erkennbar eine Vermögensbildung oder -mehrung mit sich bringen würde.

2. Da der Anschluß eines Hausgrundstücks an die zentrale Wasserversorgung regelmäßig wertsteigernd wirkt, können die dafür erforderlichen Aufwendungen nach den allgemeinen Vorschriften des Bundessozialhilfegesetzes nur darlehensweise übernommen werden.