Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 27.06.1990, Az.: 4 A 67/88
Bewilligung einer Leistung; Sicherung der Unterkunft; Einzelfall; Vermögensbildung; Hausgrundstück; Aufwendungsübernahme als Darlehen
Bibliographie
- Gericht
- OVG Niedersachsen
- Datum
- 27.06.1990
- Aktenzeichen
- 4 A 67/88
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1990, 13060
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OVGNI:1990:0627.4A67.88.0A
Verfahrensgang
- vorgehend
- VG Oldenburg (Oldenburg) 27.01.1988 - 4 A 45/86
Rechtsgrundlagen
- § 12 BSHG
- § 15a BSHG
Fundstellen
- FEVS 42, 92
- ND MBl 1991, 127
- info also 1992, 210
Amtlicher Leitsatz
1. Die §§ 12, 15a BSHG scheiden als Rechtsgrundlage für die Bewilligung einer Leistung zur Sicherung der Unterkunft (als Zuschuß) aus, wenn die beantragte Hilfe im Einzelfalle erkennbar eine Vermögensbildung oder -mehrung mit sich bringen würde.
2. Da der Anschluß eines Hausgrundstücks an die zentrale Wasserversorgung regelmäßig wertsteigernd wirkt, können die dafür erforderlichen Aufwendungen nach den allgemeinen Vorschriften des Bundessozialhilfegesetzes nur darlehensweise übernommen werden.