Abschnitt 8 IGS-Erl - Schlussbestimmungen
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Inanspruchnahme von Forschungsinfrastruktur - Innovationsgutschein
- Redaktionelle Abkürzung
- IGS-Erl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 77000
8.1 Dieser Erl. tritt am 4. 10. 2023 in Kraft und mit Ablauf des 31. 12. 2029 außer Kraft.
8.2 Der Richtliniengeber stellt sicher, dass dieser Erl. zu jedem Zeitpunkt eine gültige und einschlägige beihilferechtliche Rechtsgrundlage aufweist. Bei Bedarf passt er diesen Erl. rechtzeitig an das jeweils aktuelle Beihilferecht an.
8.3 Die Bewilligungsstelle stellt sicher, dass staatliche Beihilfen ohne gültige und einschlägige beihilferechtliche Rechtsgrundlage nach diesem Erl. nicht gewährt werden.
Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 8.1 des Erl. vom 4. Oktober 2023 (Nds. MBl. S. 720)
An die
Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)