Verwaltungsgericht Oldenburg
Beschl. v. 18.03.2007, Az.: 7 B 1141/07
Bibliographie
- Gericht
- VG Oldenburg
- Datum
- 18.03.2007
- Aktenzeichen
- 7 B 1141/07
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 2007, 71703
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Gründe
Der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der am 13. März 2007 erhobenen Klage der Antragstellerin (7 A 817/07) gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 1. März 2007, mit dem er der Antragstellerin die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung „Hebamme“ entzogen hat, hat aus den Gründen des Urteils der Kammer in dem Klageverfahren 7 A 817/07 vom 18. Juli 2007 keinen Erfolg.
Die Kostenentscheidung beruht auf § 154 Abs. 1 VwGO.
Der Wert des Streitgegenstandes folgt aus §§ 52 Abs. 1, 53 Abs. 3 Nr. 2 GKG und orientiert sich an Ziffer 14.1 des Streitwertkatalogs 2004 für die Verwaltungsgerichtsbarkeit, wobei der dort genannte Mindestbetrag von 15.000,00 € für das vorliegende Eilverfahren zu halbieren war.