Abschnitt 2 StTaubSRegErl - Gegenstand der Förderung
Bibliographie
- Titel
- Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Errichtung und Ausstattung von Taubenschlägen zur tierschutzgerechten Regulierung der Stadttaubenschwärme
- Redaktionelle Abkürzung
- StTaubSRegErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 78530
Gefördert werden die Errichtung und Ausstattung von Taubenschlägen, die gemäß den Empfehlungen eingesetzt werden.
Taubenschlag i. S. dieser Richtlinien ist insbesondere ein Haus, Container, Bauwagen, ein Raum in einem Gebäude, ein freistehender Taubenturm oder ein freistehendes Taubenhaus, in dem Tauben gefüttert und zum Brüten gebracht werden und die Eier gegen Attrappen ausgetauscht werden.
Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 8 des Erl. i.d.F. vom 29. März 2023 (Nds. MBl. S. 272)