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  • ab 01.08.2022 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 StTaubSRegErl - Gegenstand der Förderung

Bibliographie

Titel
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Errichtung und Ausstattung von Taubenschlägen zur tierschutzgerechten Regulierung der Stadttaubenschwärme
Redaktionelle Abkürzung
StTaubSRegErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78530

Gefördert werden die Errichtung und Ausstattung von Taubenschlägen, die gemäß den Empfehlungen eingesetzt werden.

Taubenschlag i. S. dieser Richtlinien ist insbesondere ein Haus, Container, Bauwagen, ein Raum in einem Gebäude, ein freistehender Taubenturm oder ein freistehendes Taubenhaus, in dem Tauben gefüttert und zum Brüten gebracht werden und die Eier gegen Attrappen ausgetauscht werden.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 8 des Erl. i.d.F. vom 29. März 2023 (Nds. MBl. S. 272)