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  • ab 01.08.2022 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 3 StTaubSRegErl - Zuwendungsempfänger

Bibliographie

Titel
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Errichtung und Ausstattung von Taubenschlägen zur tierschutzgerechten Regulierung der Stadttaubenschwärme
Redaktionelle Abkürzung
StTaubSRegErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78530

Zuwendungsempfänger können sein:

  1. a)

    eingetragene gemeinnützige Vereine oder Tierschutzorganisationen mit Sitz in Niedersachsen, die auf dem Gebiet des Tierschutzes in Niedersachsen tätig sind oder

  2. b)

    niedersächsische Kommunen.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 8 des Erl. i.d.F. vom 29. März 2023 (Nds. MBl. S. 272)