Abschnitt 3 StTaubSRegErl - Zuwendungsempfänger
Bibliographie
- Titel
- Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Errichtung und Ausstattung von Taubenschlägen zur tierschutzgerechten Regulierung der Stadttaubenschwärme
- Redaktionelle Abkürzung
- StTaubSRegErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 78530
Zuwendungsempfänger können sein:
- a)
eingetragene gemeinnützige Vereine oder Tierschutzorganisationen mit Sitz in Niedersachsen, die auf dem Gebiet des Tierschutzes in Niedersachsen tätig sind oder
- b)
niedersächsische Kommunen.
Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 8 des Erl. i.d.F. vom 29. März 2023 (Nds. MBl. S. 272)