Abschnitt 2 RL-BMQ-NI - Gegenstand der Förderung
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von berufsbezogenen Informations- und Weiterbildungsmaßnahmen für Erwerbstätige in der Primärproduktion der Land- oder Forstwirtschaft, im Gartenbau und weiterer Personen im ländlichen Raum (RL-BMQ-NI)
- Amtliche Abkürzung
- RL-BMQ-NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 77400
2.1 Zuwendungsfähig sind Ausgaben für die Organisation, Bereitstellung und Durchführung der Maßnahme einschließlich der Vor- und Nachbereitung sowie für Pläne und Studien, die sowohl im Zusammenhang mit umfassenden beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen als auch mit weiteren Angeboten in Bereichen des Wissenstransfers stehen. Dazu gehören:
Lehrgänge,
Workshops,
Coachings sowie
Exkursionen und Betriebsbesuche
zur Vertiefung beruflicher Qualifikationen von Erwerbstätigen in der Primärproduktion der Land- oder Forstwirtschaft oder im Gartenbau und weiterer Personen im ländlichen Raum in Niedersachsen in einem der nachfolgenden Maßnahmenschwerpunkte/Handlungsfelder:
Klimaschutz,
Umweltschutz,
Wasserschutz,
Tiergesundheit/Tierwohl,
Biodiversität,
Pflanzenbau,
ökologischer Landbau,
Sozioökonomie,
soziale Landwirtschaft,
ökologische Leistungen,
Initiierung und Unterstützung einer sozialen Dorfentwicklung (z. B. für die Qualifizierung von Ausbilderinnen und Ausbildern für Dorfmoderatorinnen und Dorfmoderatoren),
Produktqualität.
2.2 Nicht gefördert werden:
Maßnahmen, die Teil einer staatlich geregelten Berufsausbildung oder weiterer gesetzlich geregelter Ausbildungsgänge im Sekundarbereich oder in höheren Bereichen oder Teil einer Berater-Ausbildung oder -Anwartschaft oder einer Fortbildung zur Beraterin oder zum Berater sind,
Umsatzsteuer,
Maßnahmen, die bereits aus anderen öffentlichen Förderprogrammen (z. B. der EU, des Bundes oder des Landes) gefördert werden.
Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 8 des Erl. vom 22. August 2023 (Nds. MBl. S. 666)