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  • ab 01.09.2023 (aktuelle Fassung)

Anlage RL-BMQ-NI - Auswahlkriterien (Ranking) zur Ermittlung der Bewilligungsreihenfolge

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von berufsbezogenen Informations- und Weiterbildungsmaßnahmen für Erwerbstätige in der Primärproduktion der Land- oder Forstwirtschaft, im Gartenbau und weiterer Personen im ländlichen Raum (RL-BMQ-NI)
Amtliche Abkürzung
RL-BMQ-NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
77400
Bitte Spalte 4 nicht ausfüllen und maximale Punktzahl nicht ändern!Punktebeantragte Punktemaximale Punktevon Bewilligungsstelle festgestellte Punkte
Weiterbildungsangebote3
1substanziell neues Kursangebot (Inhalt)3
2wiederkehrendes Kursangebot1
3Maßnahme sieht Vertiefung und/oder Kompetenzstärkung vor2
Vermittlung von Weiterbildungsinhalten bezogen auf den Teilnehmer
(mindestens ein Ziel, maximal drei Ziele können genannt werden)
9
4Steigerung der persönlichen Kompetenz und Motivation2
5Lösung sozio-ökonomischer Probleme3
6Verbesserung der betriebswirtschaftlichen Kenntnisse2
7Verbesserung der Kenntnisse über neue Technologien und Innovationen3
8Verbesserung des Wissens um gesellschaftlich wichtige Handlungsfelder (z. B. Klimaschutz, Klimafolgenanpassung, Umweltschutz, Naturschutz, Tierschutz)3
9Vermittlung von Grundlagen/Grundkenntnissen2
10Sonstiges1
Vermittlung von Weiterbildungsinhalten bezogen auf die Maßnahme zu gesellschaftspolitischen Zielen in Niedersachsen (Klima, Umwelt, Landwirtschaft, Energie, Innovation):
(mindestens ein Ziel, maximal zwei Ziele können genannt werden, es können maximal acht Punkte erreicht werden)
8
11Auswahl und Nutzung von Klimamaßnahmen aus betriebswirtschaftlicher und produktionstechnischer Sicht (z. B. Tierhaltung/Pflanzenbau/Moorbodenschutz/Biodiversität)4
12Diversifizierung hin zu landwirtschaftlichen und nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten3
13Verbesserung der umweltbezogenen und/oder klimabezogene Methoden und Praktiken in der Produktion, z. B. Ressourceneinsparung3
14Stärkung der Verbindung zwischen Landnutzungsverfahren (z. B. Agroforstsystemen)2
15Theorie und/oder Praxis zur Unterstützung bei der Umstellung der Arbeitsweisen/Wirtschaftsweisen von konventioneller auf ökologische Landbewirtschaftung, einschließlich der nachgelagerten Bereiche der Verarbeitung und Vermarktung von Biolebensmitteln4
16Erhalt und Weiterentwicklung von Arbeitsweisen im Bereich Ökolandbau, einschließlich der nachgelagerten Bereiche der Verarbeitung und Vermarktung im Ökosektor4
17Verbesserung des Tierschutzes, Tierwohls, z. B. durch nachhaltige, digitale und klimagerechte Nutztierhaltung4
18Soziale Landwirtschaft und Steigerung der Lösungskompetenz für sozio-ökonomische Fragestellungen3
19Vermittlung von Kompetenzen und Fähigkeiten in den Bereichen Betriebsführung, Betriebsentwicklung und Mitarbeiterführung2
20Vermittlung von Wissen bezogen auf die regionale Vermarktung (z. B. Hofläden, Erschließung regionaler Märkte, Verkaufsförderung, ökologische Lebensmittel3
21Kompetenzerwerb im Bereich neuer Technologien und der Landtechnik (z. B. T-Führerschein)2
22Vermittlung von Kompetenzen für lokale Moderationstätigkeiten, Fähigkeiten zur Schaffung von Netzwerken, Kompetenzen zur Initiierung und Unterstützung von Bottom-up-Prozessen für eine soziale Dorfentwicklung (z. B. für die Ausbilderinnen und Ausbilder für Dorfmoderatoreninnen und Dorfmoderatoren)4
Priorität der Maßnahme
(maximale Nennung von einem Ziel möglich, maximal zwei Punkte)
2
23aktueller Bedarf, wichtig für Wettbewerbsfähigkeit, Fachkräftesicherung2
24wichtiger Inhalt, jedoch regionale Häufung, kein Zeitdruck1
Vorliegen einer Bedarfserhebung1
25Bedarfserhebung ist vorhanden1
26Bedarfserhebung ist nicht vorhanden0
Bonus-Punkte:3
27kostenlose Kinderbetreuung (Vereinbarkeit von Beruf und Familie)1
28Barrierefreiheit (Inklusion)1
29Erreichbarkeit mit ÖPNV (Klimaschutz, Umweltschutz)1
Punktzahl maximal026
Punktzahl mindestens (Schwellenwert)13

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 8 des Erl. vom 22. August 2023 (Nds. MBl. S. 666)