Art. 8 2. NHBeglG 2023 - Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes
Bibliographie
- Titel
- Haushaltsbegleitgesetz zum zweiten Nachtragshaushalt des Haushaltsjahres 2023
- Redaktionelle Abkürzung
- 2. NHBeglG 2023,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- Keine FN
§ 151a des Niedersächsischen Schulgesetzes in der Fassung vom 3. März 1998 (Nds. GVBl. S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 16. Dezember 2021 (Nds. GVBl. S. 883), wird wie folgt geändert:
- 1.
Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- a)
In Satz 1 werden nach dem Wort "Schulgeldfreiheit" ein Semikolon und der folgende Halbsatz eingefügt:
"ab dem Schuljahr 2023/2024 wird die Finanzhilfe zur Förderung der Schulgeldfreiheit auch den Trägern genehmigter Ersatzschulen der Bildungsgänge der Fachschule - Heilerziehungspflege - und der Fachschule - Heilpädagogik - gewährt".
- b)
In Satz 3 werden die Worte "an den" durch die Worte "an dem" ersetzt.
- 2.
In Absatz 2 werden das Wort "zusätzlichen" gestrichen und nach dem Wort "Finanzhilfe" die Worte "zur Förderung der Schulgeldfreiheit" eingefügt.