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  • ab 10.05.2023 (aktuelle Fassung)

Art. 4 2. NHBeglG 2023 - Änderung des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes

Bibliographie

Titel
Haushaltsbegleitgesetz zum zweiten Nachtragshaushalt des Haushaltsjahres 2023
Redaktionelle Abkürzung
2. NHBeglG 2023,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
Keine FN

Das Niedersächsische Besoldungsgesetz vom 20. Dezember 2016 (Nds. GVBl. S. 308; 2017 S. 64), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. September 2022 (Nds. GVBl. S. 611), wird wie folgt geändert:

  1. 1.

    Die Anlage 2 (zu § 5 Abs. 3, § 22 Abs. 1 und § 37) wird wie folgt geändert:

    1. a)

      In der Besoldungsgruppe B 6 wird bei dem Amt "Ministerialdirigentin, Ministerialdirigent" der Funktionszusatz "- in der Presse- und Informationsstelle der Landesregierung -" durch den Funktionszusatz "- als Leiterin oder Leiter der Vertretung des Landes Niedersachsen beim Bund -" ersetzt.

    2. b)

      Dem Abschnitt "Künftig wegfallende Ämter" wird die folgende Besoldungsgruppe angefügt:

      "Besoldungsgruppe B 6

      Ministerialdirigentin, Ministerialdirigent

      - in der Presse- und Informationsstelle der Landesregierung -".

  2. 2.

    Die Anlage 12 (zu § 39) wird wie folgt geändert:

    1. a)

      Unter der Überschrift wird das Datum "1. Dezember 2022" durch das Datum "1. Juli 2023" ersetzt.

    2. b)

      Unter der Angabe "Nummer 2" werden in der Spalte "Monatsbeträge in Euro" die Zahl "63,69" durch die Zahl "95,00" und die Zahl "127,38" durch die Zahl "180,00" ersetzt.

    3. c)

      Unter der Angabe "Nummer 5 Abs. 2" werden in der Spalte "Monatsbeträge in Euro" die Zahl "63,69" durch die Zahl "95,00" und die Zahl "127,38" durch die Zahl "180,00" ersetzt.

    4. d)

      Unter der Angabe "Nummer 6 Abs. 1" werden in der Spalte "Monatsbeträge in Euro" die Zahl "66,87" durch die Zahl "95,00" und die Zahl "133,75" durch die Zahl "180,00" ersetzt.