Art. 4 2. NHBeglG 2023 - Änderung des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes
Bibliographie
- Titel
- Haushaltsbegleitgesetz zum zweiten Nachtragshaushalt des Haushaltsjahres 2023
- Redaktionelle Abkürzung
- 2. NHBeglG 2023,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- Keine FN
Das Niedersächsische Besoldungsgesetz vom 20. Dezember 2016 (Nds. GVBl. S. 308; 2017 S. 64), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. September 2022 (Nds. GVBl. S. 611), wird wie folgt geändert:
- 1.
Die Anlage 2 (zu § 5 Abs. 3, § 22 Abs. 1 und § 37) wird wie folgt geändert:
- a)
In der Besoldungsgruppe B 6 wird bei dem Amt "Ministerialdirigentin, Ministerialdirigent" der Funktionszusatz "- in der Presse- und Informationsstelle der Landesregierung -" durch den Funktionszusatz "- als Leiterin oder Leiter der Vertretung des Landes Niedersachsen beim Bund -" ersetzt.
- b)
Dem Abschnitt "Künftig wegfallende Ämter" wird die folgende Besoldungsgruppe angefügt:
"Besoldungsgruppe B 6 Ministerialdirigentin, Ministerialdirigent
- in der Presse- und Informationsstelle der Landesregierung -".
- 2.
Die Anlage 12 (zu § 39) wird wie folgt geändert:
- a)
Unter der Überschrift wird das Datum "1. Dezember 2022" durch das Datum "1. Juli 2023" ersetzt.
- b)
Unter der Angabe "Nummer 2" werden in der Spalte "Monatsbeträge in Euro" die Zahl "63,69" durch die Zahl "95,00" und die Zahl "127,38" durch die Zahl "180,00" ersetzt.
- c)
Unter der Angabe "Nummer 5 Abs. 2" werden in der Spalte "Monatsbeträge in Euro" die Zahl "63,69" durch die Zahl "95,00" und die Zahl "127,38" durch die Zahl "180,00" ersetzt.
- d)
Unter der Angabe "Nummer 6 Abs. 1" werden in der Spalte "Monatsbeträge in Euro" die Zahl "66,87" durch die Zahl "95,00" und die Zahl "133,75" durch die Zahl "180,00" ersetzt.