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  • ab 01.01.2022 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 8 SHGFördErl - Schlussbestimmungen

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Selbsthilfegruppen und Trägern von Initiativen zur Aktivierung der Selbsthilfe in sozialen Brennpunkten
Redaktionelle Abkürzung
SHGFördErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21141

Dieser Erl. tritt am 1.1.2022 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2027 außer Kraft.

Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 8 des Erl. vom 15. Oktober 2021 (Nds. MBl. S. 1647)

An
das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
die Landesarbeitsgemeinschaft Soziale Brennpunkte