Abschnitt 8 AbSZRdErl - Würdigung der Arbeit von Schülerlotsinnen und -lotsen
Bibliographie
- Titel
- Zeugnisse in den allgemein bildenden Schulen
- Redaktionelle Abkürzung
- AbSZRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22410
Nach Nr. 6.6 können in Abgangs- und Abschlusszeugnissen unter "Bemerkungen" positive Hinweise auf das Arbeitsverhalten oder auf besondere Leistungen im Schulleben, z. B. für eine Schülervertretung, gegeben werden. Solche Hinweise sind regelmäßig dann zu geben, wenn sich eine Schülerin oder ein Schüler in anerkennenswerter Weise für die Schülerlotsenarbeit zur Verfügung gestellt hat.
Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 10 Satz 1 des RdErl. vom 10. November 2023 (SVBl. S. 671)