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  • ab 30.03.2022 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 EnStSanFördErl - Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung im Zusammenhang mit dem KfW Programm 432 "Energetische Stadtsanierung - Zuschuss Klimaschutz und Klimaanpassung im Quartier"
Redaktionelle Abkürzung
EnStSanFördErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21075

1.1 Das Land gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie und der VV-Gk zu § 44 LHO Zuwendungen zur Förderung der Erstellung integrierter Quartierskonzepte sowie eines Sanierungsmanagements im Zusammenhang mit dem KfW Programm 432 "Energetische Stadtsanierung - Zuschuss Klimaschutz und Klimaanpassung im Quartier".

Die Förderung hat zum Ziel, den Anteil der teilnehmenden Kommunen aus Niedersachsen insbesondere beim Sanierungsmanagement zu steigern. Dadurch soll eine deutliche Steigerung der Energieeffizienz sowie der Kohlendioxid-Minderung im Quartier zur Erreichung der Klimaschutzziele bewirkt werden. Die niedersächsischen Kommunen sollen unterstützt werden, verstärkt an der Bundesförderung teilzunehmen.

1.2 Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet die Bewilligungsstelle aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel des Landes.

Außer Kraft am 30. März 2027 durch Nummer 8 des Erlasses vom 30. März 2022 (Nds. MBl. S. 496)