EnStSanFördErl,NI - Energetische Stadtsanierung-Fördererlass

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung im Zusammenhang mit dem KfW Programm 432 "Energetische Stadtsanierung - Zuschuss Klimaschutz und Klimaanpassung im Quartier"

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung im Zusammenhang mit dem KfW Programm 432 "Energetische Stadtsanierung - Zuschuss Klimaschutz und Klimaanpassung im Quartier"
Redaktionelle Abkürzung
EnStSanFördErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21075

Erl. d. MU v. 30. 3. 2022 - 62-21194-3.5 -

Vom 30. März 2022 (Nds. MBl. S. 496)

- VORIS 21075 -

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage1
Gegenstand der Förderung2
Zuwendungsempfänger3
Zuwendungsvoraussetzungen4
Art und Umfang, Höhe der Zuwendung5
Sonstige Zuwendungsbestimmungen6
Anweisungen zum Verfahren7
Schlussbestimmungen8

Abschnitt 1 EnStSanFördErl - Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung im Zusammenhang mit dem KfW Programm 432 "Energetische Stadtsanierung - Zuschuss Klimaschutz und Klimaanpassung im Quartier"
Redaktionelle Abkürzung
EnStSanFördErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21075

1.1 Das Land gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie und der VV-Gk zu § 44 LHO Zuwendungen zur Förderung der Erstellung integrierter Quartierskonzepte sowie eines Sanierungsmanagements im Zusammenhang mit dem KfW Programm 432 "Energetische Stadtsanierung - Zuschuss Klimaschutz und Klimaanpassung im Quartier".

Die Förderung hat zum Ziel, den Anteil der teilnehmenden Kommunen aus Niedersachsen insbesondere beim Sanierungsmanagement zu steigern. Dadurch soll eine deutliche Steigerung der Energieeffizienz sowie der Kohlendioxid-Minderung im Quartier zur Erreichung der Klimaschutzziele bewirkt werden. Die niedersächsischen Kommunen sollen unterstützt werden, verstärkt an der Bundesförderung teilzunehmen.

1.2 Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet die Bewilligungsstelle aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel des Landes.

Außer Kraft am 30. März 2027 durch Nummer 8 des Erlasses vom 30. März 2022 (Nds. MBl. S. 496)

Abschnitt 2 EnStSanFördErl - Gegenstand der Förderung

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung im Zusammenhang mit dem KfW Programm 432 "Energetische Stadtsanierung - Zuschuss Klimaschutz und Klimaanpassung im Quartier"
Redaktionelle Abkürzung
EnStSanFördErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21075

Die Landesförderung für die Erstellung der integrierten Quartierskonzepte sowie der Sanierungsmanagements erfolgt in Ergänzung zum Förderprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) "Energetische Stadtsanierung - Zuschuss Klimaschutz und Klimaanpassung im Quartier" (Programmnummer 432) in der jeweils geltenden Fassung.

Außer Kraft am 30. März 2027 durch Nummer 8 des Erlasses vom 30. März 2022 (Nds. MBl. S. 496)

Abschnitt 3 EnStSanFördErl - Zuwendungsempfänger

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung im Zusammenhang mit dem KfW Programm 432 "Energetische Stadtsanierung - Zuschuss Klimaschutz und Klimaanpassung im Quartier"
Redaktionelle Abkürzung
EnStSanFördErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21075

3.1 Zuwendungsempfänger sind kommunale Gebietskörperschaften in Niedersachsen.

3.2 Die Zuwendungsempfänger sind berechtigt, die Zuwendung für die Erstellung integrierter Quartierskonzepte sowie für das Sanierungsmanagement an Dritte (Letztempfängerinnen und Letztempfänger) weiterzuleiten, die in eigener Verantwortung ein auf die städtebaulichen Ziele der Kommune abgestimmtes Konzept der energetischen Sanierung eines Quartiers planen.

Hierzu gehören insbesondere

  • Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Gesellschafterhintergrund, d. h. unmittelbare oder mittelbare Beteiligung einer oder mehrerer kommunaler Gebietskörperschaften oder Bundesländer mit insgesamt mehr als 50 %, bei einer kommunalen Mindestbeteiligung von 25 %,

  • Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Wohnungseigentümergemeinschaften,

  • Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden, insbesondere Eigentümerstandortgemeinschaften mit mindestens fünf natürlichen Personen als Eigentümerinnen und Eigentümer, organisiert in privatrechtlicher Form z. B. als eingetragener Verein oder als Gesellschaft bürgerlichen Rechts.

Außer Kraft am 30. März 2027 durch Nummer 8 des Erlasses vom 30. März 2022 (Nds. MBl. S. 496)

Abschnitt 4 EnStSanFördErl - Zuwendungsvoraussetzungen

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Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung im Zusammenhang mit dem KfW Programm 432 "Energetische Stadtsanierung - Zuschuss Klimaschutz und Klimaanpassung im Quartier"
Redaktionelle Abkürzung
EnStSanFördErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21075

Voraussetzung für die Gewährung einer Förderung durch das Land Niedersachsen ist das Vorliegen eines Zuwendungsbescheides der KfW zum Förderungsprogramm KfW 432 ("Energetische Stadtsanierung - Zuschuss Klimaschutz und Klimaanpassung im Quartier").

Außer Kraft am 30. März 2027 durch Nummer 8 des Erlasses vom 30. März 2022 (Nds. MBl. S. 496)