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  • ab 30.03.2022 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 3 EnStSanFördErl - Zuwendungsempfänger

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung im Zusammenhang mit dem KfW Programm 432 "Energetische Stadtsanierung - Zuschuss Klimaschutz und Klimaanpassung im Quartier"
Redaktionelle Abkürzung
EnStSanFördErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21075

3.1 Zuwendungsempfänger sind kommunale Gebietskörperschaften in Niedersachsen.

3.2 Die Zuwendungsempfänger sind berechtigt, die Zuwendung für die Erstellung integrierter Quartierskonzepte sowie für das Sanierungsmanagement an Dritte (Letztempfängerinnen und Letztempfänger) weiterzuleiten, die in eigener Verantwortung ein auf die städtebaulichen Ziele der Kommune abgestimmtes Konzept der energetischen Sanierung eines Quartiers planen.

Hierzu gehören insbesondere

  • Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Gesellschafterhintergrund, d. h. unmittelbare oder mittelbare Beteiligung einer oder mehrerer kommunaler Gebietskörperschaften oder Bundesländer mit insgesamt mehr als 50 %, bei einer kommunalen Mindestbeteiligung von 25 %,

  • Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Wohnungseigentümergemeinschaften,

  • Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden, insbesondere Eigentümerstandortgemeinschaften mit mindestens fünf natürlichen Personen als Eigentümerinnen und Eigentümer, organisiert in privatrechtlicher Form z. B. als eingetragener Verein oder als Gesellschaft bürgerlichen Rechts.

Außer Kraft am 30. März 2027 durch Nummer 8 des Erlasses vom 30. März 2022 (Nds. MBl. S. 496)