Abschnitt 3 ZBSN-FördErl - Zuwendungsempfänger
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Zentralen Beratungsstelle Niedersachsen für Personen in besonderen sozialen Schwierigkeiten
- Redaktionelle Abkürzung
- ZBSN-FördErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21141
Gefördert werden die der "Vereinbarung über die Trägergemeinschaft Zentrale Beratungsstelle für Personen in besonderen sozialen Schwierigkeiten Niedersachsen" beigetretenen Träger der Regionalvertretungen der Regionen Ost und West.
Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 7 des Erlasses vom 2. Dezember 2020 (Nds. MBl. S. 1445)