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  • ab 01.01.2021 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 7 ZBSN-FördErl - Schlussbestimmungen

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Zentralen Beratungsstelle Niedersachsen für Personen in besonderen sozialen Schwierigkeiten
Redaktionelle Abkürzung
ZBSN-FördErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21141

Dieser Erl. tritt am 1. 1. 2021 in Kraft und mit Ablauf des 31. 12. 2025 außer Kraft.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 7 des Erlasses vom 2. Dezember 2020 (Nds. MBl. S. 1445)

An das
Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie