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§ 9 AVO - Sek I - Erweiterter Sekundarabschluss I

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Abschlüsse im Sekundarbereich I der allgemein bildenden Schulen einschließlich der Freien Waldorfschulen (AVO - Sek I)
Amtliche Abkürzung
AVO - Sek I
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410014100000

Wer am Ende des 10. Schuljahrgangs die Mindestanforderungen in allen Pflicht- und Wahlpflichtfächern erfüllt hat und in die Qualifikationsphase versetzt worden ist, erwirbt in den Fällen von § 1 Abs. 5 Satz 2 den Erweiterten Sekundarabschluss I.