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  • ab 01.01.2017 (aktuelle Fassung)

Anlage 3 JAöVwDRdErl - Ausbildungsplan für die Arbeitsgemeinschaften im öffentlichen Recht - Dritte Pflichtstation -

Bibliographie

Titel
Durchführungsbestimmungen zur Juristenausbildung in der öffentlichen Verwaltung
Redaktionelle Abkürzung
JAöVwDRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20411
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WocheAusbildungsgegenstand
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1
(Einführungswoche)
Aufbau- und Ablauforganisation der Verwaltung einschließlich Geschäftsordnung, technische Hilfsmittel, Schriftverkehr, Inhalt und Aufbau einer Verwaltungsentscheidung (Erstbescheid und Widerspruchsbescheid), Verwaltungskostenrecht, Verwaltungsstreitverfahren, Vortrag
2Kommunalrecht (Aufgaben und Tätigkeitsbereiche, verfassungsrechtliche Grundlagen, Kommunalverfassungsrecht, Kommunalaufsicht)
3Recht der Gefahrenabwehr
4Bauordnungsrecht einschließlich Baugenehmigungsverfahren und Bauleitplanung (städtebaurechtliche Zulässigkeit, bauliche Nutzung), Bauaufsicht
5Vertiefung der bisher behandelten Rechtsgebiete
1. Übungsklausur
6, 7Umweltrecht (Abfallentsorgung, Immissionsschutzrecht, Naturschutzrecht, Wasserrecht, Umweltverträglichkeitsprüfung), Rückgabe und Besprechung der 1. Übungsklausur
8Grundzüge des öffentlichen Dienstrechts
9Staatliche Leistungen, staatliches Haushalts- und Finanzwesen, (EU-)Beihilfeprogramme, Wirtschaftsförderung, Wirtschaftsverwaltungs- und Gewerberecht
2. Übungsklausur
10Schulrecht
11Vertiefung der bisher behandelten Rechtsgebiete, Rückgabe und Besprechung der 2. Übungsklausur, Schlussbesprechung

Der jeweilige Ausbildungsplan für die Arbeitsgemeinschaft in der Wahlstation, Wahlbereich Staats- und Verwaltungsrecht, wird von dem Oberlandesgericht bekannt gegeben.

Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 7 des RdErl. i.d.F. vom 16. September 2022 (Nds. MBl. S. 1312)