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  • ab 01.01.2017 (aktuelle Fassung)

Anlage 1 JAöVwDRdErl - Ausbildung an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer (DUV)

Bibliographie

Titel
Durchführungsbestimmungen zur Juristenausbildung in der öffentlichen Verwaltung
Redaktionelle Abkürzung
JAöVwDRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20411

Die DUV bietet für die Ausbildung im juristischen Vorbereitungsdienst ein einsemestriges (dreimonatiges) postuniversitäres verwaltungswissenschaftliches Ergänzungsstudium an (Sommersemester vom 1. Mai bis 31. Juli; Wintersemester vom 1. November bis 31. Januar). Eine Teilnahme an dieser Ausbildung ist möglich in der dritten Pflichtstation oder in der Wahlstation im Wahlbereich "Staats- und Verwaltungsrecht" oder "Europarecht". Findet die Ausbildung an der DUV in der dritten Pflichtstation statt, so muss die Ausbildung in der Wahlstation bei einer Verwaltungsbehörde erfolgen. Referendarinnen und Referendare können auf Antrag nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Plätze an die DUV entsandt werden. Entsprechende Anträge sind für das Sommersemester bis spätestens zum 31. Januar und für das Wintersemester bis spätestens zum 31. Juli an das Oberlandesgericht zu richten. Die Referendarinnen und Referendare der Einstellungstermine 1. Dezember und 1. Juni, die an dem Ergänzungsstudium teilnehmen wollen, müssen beim Oberlandesgericht rechtzeitig eine Änderung der Reihenfolge der Pflichtstationen beantragen (vgl. § 30 Abs. 1 NJAVO).

Das Auswahlverfahren und die Meldung der Teilnehmenden führt zentral das Oberlandesgericht Celle, die Entsendung das dienstrechtlich zuständige Oberlandesgericht durch. Für die Meldung sind die von der DUV herausgegebenen Hinweise zu beachten. Einen Abdruck der Meldungen erhalten die von der DUV bestellten Leiterinnen und Leiter der landesbezogenen Übung im öffentlichen Recht.

Die Referendarinnen und Referendare haben die von der DUV geforderten Teilnahme- und Leistungsnachweise zu erbringen (zurzeit Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens 20 Semesterwochenstunden, darunter mindestens eine projektbezogene Arbeitsgemeinschaft und mindestens ein Seminar). Darüber hinaus sind sie verpflichtet, an der für Niedersachsen angebotenen landesbezogenen Übung im öffentlichen Recht teilzunehmen. In dieser Übung sind von den Teilnehmenden im Rahmen der dritten Pflichtstation zwei Übungsklausuren anzufertigen. Die Referendarinnen und Referendare, die in der dritten Pflichtstation an dem Ergänzungsstudium der DUV teilgenommen haben, haben darüber hinaus nach Rückkehr in der Arbeitsgemeinschaft der dritten Pflichtstation Gelegenheit, als Gast an Klausurenterminen und den Besprechungen dazu teilzunehmen. Wird das Ergänzungsstudium während der viermonatigen Wahlstation durchgeführt (Einstellungstermine 1. März und 1. September), absolvieren die Referendarinnen und Referendare in dem vorlesungsfreien Monat - sofern sie nicht, wie überwiegend praktiziert, hierfür ihren Jahresurlaub einplanen - eine praktische Vertiefungsphase bei einer obersten Landesbehörde oder einer anderen Ausbildungsstelle ihres Wahlbereichs.

Das Semesterzeugnis und alle übrigen Leistungsnachweise haben die Referendarinnen und Referendare dem Oberlandesgericht vorzulegen.

Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 7 des RdErl. i.d.F. vom 16. September 2022 (Nds. MBl. S. 1312)