Anlage RL BrFlREVITErl - Scoring-Modell
Bibliographie
- Titel
- Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Sanierung und Revitalisierung von verschmutzten Flächen (Richtlinien Brachflächenrevitalisierung)
- Redaktionelle Abkürzung
- RL BrFlREVITErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 28300
Bei der Bewertung der beantragten Maßnahmen gemäß Nummer 4.7 der Richtlinien werden insgesamt maximal 100 Punkte vergeben, davon bis zu 55 Punkte anhand fachspezifischer, bis zu 25 Punkte anhand regionalfachlicher Kriterien und bis zu 20 Punkte anhand des Kriteriums "Querschnittsziele". Für eine Förderwürdigkeit müssen in dem Bewertungsblock "Richtlinienspezifische fachliche Bewertungskomponenten" mindestens 33 Punkte, in den Bewertungsblöcken "Richtlinienspezifische fachliche Bewertungskomponenten" und "Regionalfachliche Bewertungskomponenten" zusammen mindestens 48 Punkte und in dem Bewertungsblock "Querschnittsziele" mindestens 12 Punkte erreicht werden. Die Kriterien werden wie folgt gewichtet:
Kriterium | Mindestpunktzahl | Höchstpunktzahl |
---|---|---|
insgesamt | 60 | 100 |
1. Richtlinienspezifische fachliche Bewertungskomponenten | 33 | 55 |
1.A: Ausgangslage und Ziele | ||
1.A.1: Gefährdungspotenzial der Flächen In einer Gesamtbetrachtung sind hier die Gefährlichkeit der Schadstoffbelastung, das Schadstoffinventar und das Ausmaß der Grundwassergefährdung zu bewerten. Ein grundsätzlich hohes Gefährdungspotenzial haben z. B. Materialien, die entsprechend dem Merkblatt M 20 der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft (LAGA) einer Belastungsstufe ≥ Z2 zugeordnet werden können. | 15 | |
1.A.2: Grüne Infrastruktur bei der geplanten Nachnutzung Je größer der Anteil der Fläche mit grüner Infrastruktur an der zu revitalisierenden Fläche ist, desto höher ist das Projekt zu bewerten. | 10 | |
1.A.3: Umfang an unversiegelter Fläche Je größer der Anteil der künftig unversiegelten Fläche an der zu revitalisierenden Fläche ist, desto höher ist das Projekt zu bewerten. | 10 | |
1.B: Qualität des Umsetzungskonzepts | ||
1.B.1: Art der Sanierung Je größer der Beitrag zum Umweltschutz, desto höher ist die Art der Sanierung zu bewerten. Eine vollständige Dekontamination ist daher in der Regel höher zu bewerten als eine bloße Sicherungsmaßnahme. Soweit eine biologische Sanierung durchgeführt werden soll und dies zu einer effektiven Entgiftung des Bodens führt, ist auch diese Art der Sanierung als besonders ökologische Maßnahme besonders positiv zu bewerten. | 10 | |
1.B.2: Effizienz der Maßnahme Die Maßnahme ist umso effizienter, je niedriger die Kosten je m2 sanierter Fläche sind. Wird also viel Fläche mit relativ geringen Kosten wieder nutzbar gemacht und damit ein wichtiger Beitrag zum Ziel der Reduzierung des Flächenverbrauchs geleistet, ist dies besonders positiv zu bewerten. | 10 | |
2. Regionalfachliche Bewertungskomponenten | - | 25 |
2.A: Regionale Entwicklung Das Projekt leistet einen Beitrag zur regionalen Entwicklung gemäß der Regionalen Handlungsstrategie. | 10 | |
2.B: Kooperation Das Projekt zeichnet sich durch einen kooperativen Ansatz aus (Zusammenarbeit relevanter Akteure aus Wirtschaft, Wissenschaft, Zivilgesellschaft usw.). | 5 | |
2.C: Grenzübergreifende Zusammenarbeit Das Projekt leistet einen Beitrag zur grenzübergreifenden Zusammenarbeit in Europa. | 5 | |
2.D: Zusatzkriterium Modellhaftigkeit Das Projekt leistet in besonderer Weise einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung regionsspezifischer Herausforderungen und/oder zur Umsetzung der Regionalen Handlungsstrategie (z. B. ein besonders integrativer Ansatz, besonders gutes Kooperationsprojekt, modellhafter und übertragbarer Ansatz). Dies ist im Antrag entsprechend zu begründen. | 5 | |
Gemeinsame Punktzahl für die Richtlinienspezifischen fachlichen und Regionalfachlichen Kriterien | 48 | 80 |
3. Querschnittsziele (QSZ) | 12 | 20 |
3.A: Gleichstellung Positiv zu bewerten ist, wenn der Vorhabenträger selber, das Vorhaben und/oder das geplante Nachnutzungskonzept einen positiven Beitrag zum QSZ leisten. Dabei sind Dimensionen wie z. B. Entgeltgleichheit von Frauen und Männern, Erhöhung des Anteils an Frauen in Führungspositionen, Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf (Zertifizierung), Weiterbildungsangebote, flexible Arbeitszeitmodelle (Telearbeit), Vorhandensein einer Gleichstellungsbeauftragten zu adressieren. Der erwartete Beitrag zum QSZ ist vom Vorhabenträger darzulegen. | 3 | |
3.B: Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung Positiv zu bewerten ist, wenn der Vorhabenträger selber, das Vorhaben und/oder das Nachnutzungskonzept einen positiven Beitrag zum QSZ leistet. Dabei sind Dimensionen wie z. B. Chancengleichheit der Generationen, Barrierefreiheit, Interkulturalität zu adressieren. Der erwartete Beitrag zum QSZ ist vom Vorhabenträger darzulegen. | 3 | |
3.C: Nachhaltige Entwicklung (Prioritäres Querschnittsziel) Positiv zu bewerten ist, wenn durch die Maßnahme die Ressource Fläche in den Wirtschaftskreislauf zurückgeführt wird und dadurch die Flächenneuinanspruchnahme reduziert werden kann. Ebenfalls ist positiv zu bewerten, wenn das Nachnutzungskonzept einen großen Beitrag zur biologischen Vielfalt leistet. Auch andere Dimensionen können berücksichtigt werden. | 11 | |
3.D: Gute Arbeit Positiv zu bewerten ist, wenn der Vorhabenträger selber, das Vorhaben und/oder das geplante Nachnutzungskonzept einen Beitrag zum QSZ leistet. Dabei können verschiedene Dimensionen wie z. B. Tarifgebundenheit, gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern am Arbeitsleben, Entgeltgleichheit, Sicherung und Erhöhung von Dauerarbeitsplätzen, faire Arbeitsbedingungen adressiert werden. Der erwartete Beitrag zum QSZ ist vom Vorhabenträger darzulegen. | 3 |
Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 9 des Erl. vom 11. Mai 2022 (Nds. MBl. S. 644)