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  • ab 07.11.1985 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 LNeBVFGFRL - 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

Bibliographie

Titel
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Eingliederung auf landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstellen nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG) - Titel Landwirtschaft -
Redaktionelle Abkürzung
LNeBVFGFRL,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78340000000018

Für die Förderung der Eingliederung auf landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstellen (NE-Stellen) nach dem BVFG und den dazu erlassenen Finanzierungsrichtlinien des BML vom 31.3.1954 (MBl. BML S. 4 ff.) gewähren das Land und der Bund nach Maßgabe dieser Richtlinien und der Vorl. VV zu § 44 LHO Zuwendungen. Die Landes- und Bundesmittel dienen der Seßhaftmachung der aus der Landwirtschaft stammenden Aussiedler und Zuwanderer auf eigenem Grund und Boden.

Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde auf Grund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.