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  • ab 08.05.1981 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 AfBestBiWaG - Zu § 1:

Bibliographie

Titel
Ausführungsbestimmungen zum Gesetz zur Regelung der Bienenwanderung und zum Schutze der Belegstellen
Redaktionelle Abkürzung
AfBestBiWaG,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78450010040001

1.
Der Schutzbezirk gemäß § 1 für Reinzuchtbelegstellen ist für einen Umkreis von mindestens sechs km Halbmesser festzusetzen (§ 1 Abs. 2 Satz 2).

2.
Für Reinzuchtbelegstellen in Heidewandergebieten ist die Genehmigungspflicht bis zum 25.7. eines jeden Jahres zu begrenzen (§ 1 Abs. 3). Die Möglichkeit zur Versagung der Genehmigung nach § 2 Buchst. a und b bleibt hiervon unberührt.