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  • ab 01.01.2021 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 10 HFRPers - Familienpflegezeit

Bibliographie

Titel
Richtlinie für die Haushaltsführung im Personalwirtschaftlichen Bereich (HFRPers)
Amtliche Abkürzung
HFRPers
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
64100

In Bereichen mit PKB wird für Beschäftigte, die Familienpflegezeit nach dem FPfZG in Anspruch nehmen, Folgendes geregelt:

Für die Dauer der Familienpflegezeit wird das BV nur mit 50 % des bisherigen Beschäftigungsumfangs der oder des Beschäftigten ausgewiesen. Das Personalkostenbudget wird mit 75 % in Anspruch genommen.

Für die Dauer der Pflegephase stehen die freien 50 % des bisherigen Beschäftigungsumfangs für eine Ersatzkraft zur Verfügung. Hieraus resultierende Budgetüberschreitungen sind zugelassen.

Für die Dauer der Nachpflegephase wird das BV in Höhe von 50 % des zum Beginn der Familienpflegezeit maßgeblichen Beschäftigungsumfangs gesperrt. In dieser Zeit ist darüber hinaus ein Anteil von 25 % des zum Beginn der Familienpflegezeit maßgeblichen Anteils am Personalkostenbudget gesperrt.

In Bereichen, die nicht der PKB unterliegen, ist entsprechend zu verfahren.

Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 11 Satz 1 des RdErl. vom 9. Dezember 2020 (Nds. MBl. S. 1645)