Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 08.07.1994, Az.: 11 L 37/90

Kurden; Notstandsprovinzen; Türkei; Gruppenverfolgung; Einzelverfolgung wegen Gruppenzugehörigkeit; Inländische Fluchtalternative; Asylverfahren; Asylerhebliche Mißhandlungen

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
08.07.1994
Aktenzeichen
11 L 37/90
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1994, 13937
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:1994:0708.11L37.90.0A

Verfahrensgang

vorgehend
VG Braunschweig 14.11.1989 - 5 A 507/88

Fundstelle

  • ND MBl 1995, 114

Amtlicher Leitsatz

1. Der Senat läßt offen, ob Kurden, die in den Notstandsprovinzen der Türkei leben, allein wegen ihrer Volkszugehörigkeit eine unmittelbare Gruppenverfolgung oder eine Einzelverfolgung wegen Gruppenzugehörigkeit droht.

2. Für Kurden besteht jedenfalls im westlichen Teil der Türkei eine inländische Fluchtalternative.

3. Kurden, die nach erfolglosem Asylverfahren in die Türkei zurückkehren, sind bei ihrer Einreise nicht allein wegen ihrer Volkszugehörigkeit asylerheblichen Mißhandlungen ausgesetzt.