Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 13.07.1994, Az.: 1 L 258/91

Hochfrequenz; Elektromagnetische Strahlungen; Internationale Grenzwerte; Gesundheitliche Gefahren; Emissionen; Mobilfunktechnik; Parlamentarische Leitentscheidung

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
13.07.1994
Aktenzeichen
1 L 258/91
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1994, 13958
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:1994:0713.1L258.91.0A

Verfahrensgang

vorgehend
VG Stade
VG Stade 21.05.1991
02.05.1991 - 2 A 68/89
2 A 63/89

Fundstellen

  • ND MBl 1995, 112
  • NVwZ 1995, 917
  • OVGE MüLü 45, 338

Amtlicher Leitsatz

Es gibt keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür, daß die für hochfrequente elektromagnetische Strahlungen empfohlenen internationalen Grenzwerte die gesundheitlichen Gefahren unterschätzen. Gesundheitliche Gefahren sind auszuschließen, wenn die Emissionen im konkreten Fall sogar erheblich unter den Grenzwerten liegen.

Die Einführung der Mobilfunktechnik ist nicht von einer parlamentarischen Leitentscheidung abhängig.