Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 08.07.1994, Az.: 2 M 3143/94
Beamtenrecht; Auswahlverfahren; Bewerber; Ausschreibung; Anspruch auf Unterbleiben der Ausschreibung; Sachlicher Grund; Einwände; Schulträger; Auswahlentscheidung; Schulleiterstelle
Bibliographie
- Gericht
- OVG Niedersachsen
- Datum
- 08.07.1994
- Aktenzeichen
- 2 M 3143/94
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1994, 13938
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OVGNI:1994:0708.2M3143.94.0A
Verfahrensgang
- vorgehend
- VG Stade 06.05.1994 - 3 B 636/94
Rechtsgrundlagen
- § 8 BG ND
- § 37 Abs. 1 SchulG ND
- § 37 Abs. 3 SchulG ND
Fundstellen
- DÖD 1995, 257
- NVwZ-RR 1995, 276-277 (Volltext mit amtl. LS)
- ZBR 1995, 179
Amtlicher Leitsatz
1. Der nach einem Auswahlverfahren ausgewählte Bewerber hat einen Anspruch darauf, daß eine erneute Ausschreibung unterbleibt, wenn hierfür keine sachlichen Gründe vorliegen.
2. Zur Bedeutung von Einwänden des Schulträgers gegen die Auswahlentscheidung bei der Besetzung einer Schulleiterstelle.