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  • ab 01.01.2024 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 3 HIV-RLErl - Zuwendungsempfänger

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Prävention von HIV, Aids und anderen sexuell übertragbaren Infektionen sowie zur Beratung und Unterstützung von Menschen mit HIV und Aids (HIV-Richtlinie)
Redaktionelle Abkürzung
HIV-RLErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21067

3.1 Zuwendungsempfänger sind gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, die präventiv zur Umsetzung der Ziele in Nummer 1.3 tätig sind.

Die AHN ist berechtigt, als Erstempfänger Zuwendungen auf der Grundlage von Anträgen der Letztempfänger weiterzuleiten. Der AHN obliegen dabei im Rahmen der Antragstellung die Planung und Koordinierung der Mittelvergabe und diesbezüglicher Abstimmungsprozesse.

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 8 des Erl. vom 24. Juli 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 333)