Oberlandesgericht Celle
Beschl. v. 05.09.2002, Az.: 13 Verg 9/02

"Wesertunnel"; Anwendbarkeit der Nachprüfung gemäß §§ 102ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) auf die Ausschreibung einer Teilleistung eines mit der Erstellung eines Gesamtbauwerks beauftragten privaten Bauunternehmens

Bibliographie

Gericht
OLG Celle
Datum
05.09.2002
Aktenzeichen
13 Verg 9/02
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2002, 28416
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OLGCE:2002:0905.13VERG9.02.0A

Fundstellen

  • BauR 2003, 437 (amtl. Leitsatz)
  • IBR 2002, 618
  • NZBau 2003, 60-61
  • OLGReport Gerichtsort 2003, 28-29
  • VergabeR 2003, 91-93

Amtlicher Leitsatz

Wird ein privates Bauunternehmen auf Grund einer europaweiten öffentlichen Ausschreibung mit der Errichutng eines Gesamtbauwerks beauftragt und schreibt dieses Unternehmen einen Teil der zu erbringenden Leistungen entsprechend den unrsprünglichen Ausschreibungsbedingungen später in Abstimmung mit dem ursprünglichen öffentlichen Auftraggeber aus, so unterliegt die Vergabe dieses Teilauftrages nicht der Nachprüfung gemäß §§ 102ff. GWB