Oberlandesgericht Celle
Beschl. v. 05.09.2002, Az.: 13 Verg 9/02
"Wesertunnel"; Anwendbarkeit der Nachprüfung gemäß §§ 102ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) auf die Ausschreibung einer Teilleistung eines mit der Erstellung eines Gesamtbauwerks beauftragten privaten Bauunternehmens
Bibliographie
- Gericht
- OLG Celle
- Datum
- 05.09.2002
- Aktenzeichen
- 13 Verg 9/02
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 2002, 28416
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OLGCE:2002:0905.13VERG9.02.0A
Rechtsgrundlage
- § 102 GWB
Fundstellen
- BauR 2003, 437 (amtl. Leitsatz)
- IBR 2002, 618
- NZBau 2003, 60-61
- OLGReport Gerichtsort 2003, 28-29
- VergabeR 2003, 91-93
Amtlicher Leitsatz
Wird ein privates Bauunternehmen auf Grund einer europaweiten öffentlichen Ausschreibung mit der Errichutng eines Gesamtbauwerks beauftragt und schreibt dieses Unternehmen einen Teil der zu erbringenden Leistungen entsprechend den unrsprünglichen Ausschreibungsbedingungen später in Abstimmung mit dem ursprünglichen öffentlichen Auftraggeber aus, so unterliegt die Vergabe dieses Teilauftrages nicht der Nachprüfung gemäß §§ 102ff. GWB