Abschnitt 7 ÜSG-Erl - Kataster der Überschwemmungsgebiete, Wasserbucheintrag
Bibliographie
- Titel
- Ermittlung, vorläufige Sicherung und Festsetzung von Überschwemmungsgebieten
- Redaktionelle Abkürzung
- ÜSG-Erl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 28200
Festgesetzte Überschwemmungsgebiete sind nach § 87 Abs. 2 Nr. 3 WHG ins Wasserbuch einzutragen. Daneben können Bevölkerung und Behörden sich über ein vom NLWKN gepflegtes digitales Überschwemmungsgebietskataster, welches über den Umweltkartenserver des Landes Niedersachsen (www.umweltkarten-niedersachsen.de) im Internet abrufbar ist, jederzeit über den aktuellen Stand der Überschwemmungsgebiete informieren.
Das Überschwemmungsgebietskataster beinhaltet die gemäß § 115 Abs. 4 NWG vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiete und die festgesetzten Überschwemmungsgebiete.
Die Daten für die festgesetzten Überschwemmungsgebiete werden von der zuständigen Wasserbehörde in einem vom NLWKN festzulegenden Format übersandt. Um eine reibungslose Übernahme in das digitale Überschwemmungsgebietskataster zu ermöglichen, müssen die Daten den im Internet des NLWKN herunterladbaren "Datenaustauschformat ÜSG" http://www.nlwkn.niedersachsen.de/download/76635/Datenaustauschformat_UeSG.pdf festgelegten Spezifikationen entsprechen.
Die Daten für die vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiete werden vom NLWKN in das Kataster eingepflegt.
Außer Kraft am 1. Februar 2028 durch Nummer 8 des RdErl. vom 31. Januar 2023 (Nds. MBl. S. 154)