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  • ab 01.07.2019 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 8 GesFBSchGFErl - Schlussbestimmungen

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen
Redaktionelle Abkürzung
GesFBSchGFErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21064

Dieser Erl. tritt am 1.7.2019 in Kraft und mit Ablauf des 30.6.2024 außer Kraft.

Außer Kraft am 1. Juli 2024 durch Nummer 8 des Erlasses vom 21. Juni 2019 (Nds. MBl. S. 1002)

An das
Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Nachrichtlich:
An die
Niedersächsische Landesschulbehörde