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  • ab 01.07.2019 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 3 GesFBSchGFErl - Zuwendungsempfänger

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen
Redaktionelle Abkürzung
GesFBSchGFErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21064

Zuwendungsempfänger sind Träger von Schulen in freier Trägerschaft mit Ausbildungssitz in Niedersachsen, die eine Ausbildung im Bereich der in Nummer 1.1 genannten Berufe durchführen. Sie müssen am 1.1.2019 bereits bestanden haben.

Außer Kraft am 1. Juli 2024 durch Nummer 8 des Erlasses vom 21. Juni 2019 (Nds. MBl. S. 1002)