Verwaltungsgericht Stade
Urt. v. 13.05.2004, Az.: 1 A 1425/01
Bauaufsichtliches Einschreiten gegen die Herstellung von Kraftfahrzeug-Stellplätzen; Ermessensreduzierung bei Unzumutbarkeit des Bauvorhabens; Verweisung auf den Zivilrechtsweg bezüglich Nutzungsrecht an einer Straße
Bibliographie
- Gericht
- VG Stade
- Datum
- 13.05.2004
- Aktenzeichen
- 1 A 1425/01
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 2004, 14628
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:VGSTADE:2004:0513.1A1425.01.0A
Rechtsgrundlagen
- § 89 Abs. 1 S. 1 NBauO
- § 917 Abs. 1 S. 1 BGB
- Art. 14 Abs. 1 GG
Redaktioneller Leitsatz
Die bauordnungsrechtlichen Eingriffsbefugnisse dienen nicht dem Zweck, die gegenseitigen Rechte und Pflichten im nachbarlichen Verhältnis zu gestalten.
Tenor:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner; insoweit ist das Urteil vorläufig vollstreckbar.
Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind erstattungsfähig.
Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe der festzusetzenden Kosten abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.
Hinweis: Verbundenes Verfahren
Volltext siehe unter:
VG Stade - 13.05.2004 - AZ: 1 A 1424/01