Verwaltungsgericht Stade
Urt. v. 13.05.2004, Az.: 1 A 1425/01

Bauaufsichtliches Einschreiten gegen die Herstellung von Kraftfahrzeug-Stellplätzen; Ermessensreduzierung bei Unzumutbarkeit des Bauvorhabens; Verweisung auf den Zivilrechtsweg bezüglich Nutzungsrecht an einer Straße

Bibliographie

Gericht
VG Stade
Datum
13.05.2004
Aktenzeichen
1 A 1425/01
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 2004, 14628
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:VGSTADE:2004:0513.1A1425.01.0A

Redaktioneller Leitsatz

Die bauordnungsrechtlichen Eingriffsbefugnisse dienen nicht dem Zweck, die gegenseitigen Rechte und Pflichten im nachbarlichen Verhältnis zu gestalten.

Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner; insoweit ist das Urteil vorläufig vollstreckbar.

Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind erstattungsfähig.

Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe der festzusetzenden Kosten abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.

Hinweis: Verbundenes Verfahren

Volltext siehe unter:
VG Stade - 13.05.2004 - AZ: 1 A 1424/01