Abschnitt 5 SWS-LMBMNRdErl - Erreichbarkeiten
Bibliographie
- Titel
- Verfahren für die Nutzung des interaktiven Europäischen Schnellwarnsystems für Lebensmittel und Futtermittel im Rahmen von Lebensmittelbetrugsmeldungen für die Bereiche Lebensmittel, Wein und Lebensmittelbedarfsgegenstände
- Redaktionelle Abkürzung
- SWS-LMBMNRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 78550
Die Länderkontaktstelle ist während der üblichen Dienstzeiten, montags bis freitags in der Zeit von 8.00 bis 12.30 Uhr, per E-Mail unter aac.kontaktstelle@laves.niedersachsen.de und per Telefon unter der Tel. 0441 57026-400 erreichbar.
Die LMÜ, die Länderkontaktstelle und das ML stellen jeweils für ihren Zuständigkeitsbereich sicher, dass auch außerhalb der üblichen Dienstzeiten eine Erreichbarkeit für die Bearbeitung von Meldungen gewährleistet ist.
Die Kontaktaufnahme außerhalb der üblichen Dienstzeiten erfolgt durch die mitgeteilten Kontaktdaten für Meldungen gemäß Artikel 50 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002. Änderungen der Erreichbarkeiten werden dem LAVES unverzüglich mitgeteilt.
Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 7 des Runderlasses vom 2. August 2021 (Nds. MBl. S. 1386)